Der Vorstand der InTiCa Systems AG hat die Durchführung eines Aktienrückkaufprogramms im Gegenwert von bis zu 1,0 Mio Euro beschlossen. Das beschlossene Aktienrückkaufprogramm hat eine Laufzeit vom 2. Juli 2008 bis zum 30. Dezember 2008. Der Beschluss geht auf die Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 29. Mai 2008 zurück, mit der die InTiCa Systems AG zum Erwerb eigener Aktien bis zum 28. November 2009 ermächtigt wurde. Der Rückerwerb der eigenen Aktien wird durch ein von der InTiCa Systems AG beauftragtes deutsches Kreditinstitut im Einklang mit den Bestimmungen des Artikels 5 (Handelsbedingungen) der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 durchgeführt. Der Rückerwerb der eigenen Aktien wird durch ein von der InTiCa Systems AG beauftragtes deutsches Kreditinstitut im Einklang mit den Bestimmungen des Artikels 5 (Handelsbedingungen) der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 durchgeführt. Der Erwerb erfolgt ausschließlich über den XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse zum jeweils aktuellen Börsenkurs.