Wie die Delta Beteiligungen AG gemäß § 246 Abs. 4 AktG bekannt gibt, haben Aktionäre gegen die auf der außerordentlichen Hauptversammlung gefassten Beschlüsse zum Erwerb von Aktien der Beta Systems Software AG mittels Durchführung eines Übernahmeangebots und betreffend einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zwecke der Übernahme der Beta Systems Software AG Anfechtungsklagen erhoben. Die Klagen sind vor dem Landgericht Heidelberg rechtshängig. Termine zur mündlichen Verhandlung sind noch nicht bestimmt.